KI-Verordnung — Transparenz

Information nach EU-KI-Verordnung (VO (EU) 2024/1689), insb. Art. 13, Art. 50 und Anhang III Nr. 3 (Allgemeine und berufliche Bildung)

1. Was ist die EU-KI-Verordnung?

Die KI-Verordnung (offiziell: Verordnung (EU) 2024/1689) ist das erste umfassende Gesetz zur Regulierung Kuenstlicher Intelligenz in der Europaeischen Union. Sie ist am 1. August 2024 in Kraft getreten und gilt gestaffelt:

2. Risikoklassifikation von CirCur360

CirCur360 setzt KI ein, um Lerninhalte zu generieren, Lernfortschritt zu adaptieren und Antworten zu bewerten. Wir klassifizieren die eingesetzten Funktionen wie folgt:

3. Eingesetzte KI-Funktionen

Folgende KI-Funktionen kommen in CirCur360 zum Einsatz. Lernende und Lehrkraefte werden vor jeder KI-generierten Ausgabe in der Benutzeroberflaeche kenntlich gemacht (Symbol ü SparkleIcon, Hinweistext „KI-generiert“).

4. Eingesetzte KI-Anbieter und Datenflusswege

Die Wahl des konkreten KI-Anbieters trifft der Betreiber der jeweiligen Instanz im Admin-Panel. Folgende Optionen stehen zur Verfuegung — in absteigender Reihenfolge der Daten-Souveraenitaet:

Wir empfehlen Bildungseinrichtungen die Nutzung der EU-/lokalen Optionen (Ollama, Mistral, Aleph Alpha), insbesondere wenn minderjaehrige Lernende beteiligt sind.

5. Transparenz und Kennzeichnungspflicht (Art. 50 KI-VO)

Wir setzen die Pflicht aus Art. 50 KI-VO konkret wie folgt um:

6. Menschliche Aufsicht (Human Oversight)

CirCur360 ist als assistive Plattform konzipiert. KI generiert Vorschlaege, die menschliche Entscheidungstraeger (Lehrkraefte, Mentor:innen) jederzeit einsehen, anpassen oder verwerfen koennen:

7. Daten zum Training und Bias-Mitigationen

CirCur360 nutzt vortrainierte Drittanbieter-Modelle (siehe Abschnitt 4) sowie eigens trainierte Klassifikator-Modelle auf Basis oeffentlicher Embeddings. Fuer die eigenen Klassifikatoren gilt:

8. Rechte der Betroffenen

Zusaetzlich zu den Rechten nach DSGVO (siehe Datenschutzerklaerung, Abschnitt 6) ergeben sich aus der KI-Verordnung folgende konkrete Rechte:

9. Zustaendige Aufsichtsbehoerden in Deutschland

Die nationale Aufsicht ueber die KI-Verordnung wird in Deutschland gemeinsam von folgenden Stellen wahrgenommen:

10. Vorfallsmeldungen und Incident-Reporting

Schwere Vorfaelle im Sinne von Art. 73 KI-VO (z. B. diskriminierende Wirkungen, sicherheitsrelevante Fehlfunktionen) werden von uns unverzueglich an die Marktueberwachungsbehoerde gemeldet. Anwender:innen koennen Vorfaelle an folgende Adresse melden:

[Firma/Name eintragen]
E-Mail: [Kontakt-Email]

11. KI-Kompetenz (Art. 4 KI-VO)

Wir stellen Lehrkraeften und Administratoren der Plattform Schulungsmaterial zur sicheren Nutzung von KI-gestuetzten Funktionen zur Verfuegung. Beim Anlegen von KI-Arbeitsablaeufen werden Hinweise auf Grenzen, typische Fehler und Verifikationspflichten eingeblendet.

12. Verbotene KI-Praktiken (Art. 5 KI-VO)

CirCur360 setzt keine der nach Art. 5 KI-VO verbotenen Praktiken ein, insbesondere kein Social Scoring, keine emotionale Erkennung am Arbeitsplatz oder in Bildungseinrichtungen ohne medizinischen oder Sicherheits-Anlass und keine biometrische Kategorisierung.

13. Anfragen zur KI-Nutzung

Bei Fragen zu konkreten KI-Funktionen, eingesetzten Modellen oder zur Ausuebung Ihrer Rechte nach KI-Verordnung wenden Sie sich an:

[Firma/Name eintragen]
E-Mail: [Kontakt-Email]

Stand: April 2026 (v7.5.0-rc1+). Diese Erklaerung wird angepasst, sobald sich der Funktionsumfang oder die eingesetzten Anbieter aendern, spaetestens jedoch zum naechsten gestaffelten Geltungsbeginn der KI-Verordnung.